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   BSG, 24.07.1980 - 5 RKn 9/79   

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https://dejure.org/1980,14276
BSG, 24.07.1980 - 5 RKn 9/79 (https://dejure.org/1980,14276)
BSG, Entscheidung vom 24.07.1980 - 5 RKn 9/79 (https://dejure.org/1980,14276)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 1980 - 5 RKn 9/79 (https://dejure.org/1980,14276)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BSG, 24.07.1980 - 5 RKn 9/79
    Ein Verstoß gegen diese Verfassungsnorm durch ein Gericht wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) geheilt, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzuge gewährt wird und das Rechtsmittelgericht die Möglichkeit hat, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 9, 10, 22, 24; 8, 184, 185; 19, 93, 99; 22, 282, 286 f.).
  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

    Auszug aus BSG, 24.07.1980 - 5 RKn 9/79
    Ein Verstoß gegen diese Verfassungsnorm durch ein Gericht wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) geheilt, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzuge gewährt wird und das Rechtsmittelgericht die Möglichkeit hat, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 9, 10, 22, 24; 8, 184, 185; 19, 93, 99; 22, 282, 286 f.).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63

    Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers

    Auszug aus BSG, 24.07.1980 - 5 RKn 9/79
    Ein Verstoß gegen diese Verfassungsnorm durch ein Gericht wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) geheilt, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzuge gewährt wird und das Rechtsmittelgericht die Möglichkeit hat, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 9, 10, 22, 24; 8, 184, 185; 19, 93, 99; 22, 282, 286 f.).
  • BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvR 268/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbekanntgabe einer

    Auszug aus BSG, 24.07.1980 - 5 RKn 9/79
    Ein Verstoß gegen diese Verfassungsnorm durch ein Gericht wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) geheilt, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzuge gewährt wird und das Rechtsmittelgericht die Möglichkeit hat, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 9, 10, 22, 24; 8, 184, 185; 19, 93, 99; 22, 282, 286 f.).
  • BSG, 25.01.1979 - 3 RK 35/77

    Ersatzkasse - Freiwilliges Mitglied - Umstufung - Verwaltungsakt - Anhörung

    Auszug aus BSG, 24.07.1980 - 5 RKn 9/79
    Wird die vor Erlaß eines Rentenumwandlungs- oder Entziehungsbescheides unterlassene Anhörung im Vorverfahren nachgeholt, so wird der Mangel mit der Folge geheilt, daß die Rentenumwandlung oder -entziehung zu dem im Bescheid genannten Zeitpunkt wirksam wird (Anschluß an und Fortführung von BSG 28.07.1977 2 RU 30/77 = SozR 1200 § 34 Nr. 1 und BSG 25.01.1979 3 RK 35/77 = SozR 1200 § 34 Nr. 7).
  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 30/77
    Auszug aus BSG, 24.07.1980 - 5 RKn 9/79
    Wird die vor Erlaß eines Rentenumwandlungs- oder Entziehungsbescheides unterlassene Anhörung im Vorverfahren nachgeholt, so wird der Mangel mit der Folge geheilt, daß die Rentenumwandlung oder -entziehung zu dem im Bescheid genannten Zeitpunkt wirksam wird (Anschluß an und Fortführung von BSG 28.07.1977 2 RU 30/77 = SozR 1200 § 34 Nr. 1 und BSG 25.01.1979 3 RK 35/77 = SozR 1200 § 34 Nr. 7).
  • BSG, 06.10.1994 - GS 1/91

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Ermessen - Verwaltungsakt

    Ist ein Verfahrensfehler unbeachtlich, weil z.B. die Anhörung oder die Ermessensausübung innerhalb des von § 41 Abs. 2 SGB X bestimmten Zeitraums nachgeholt worden ist, so gilt der Verwaltungsakt als seit dem Zeitpunkt seines Erlasses mangelfrei (vgl. BSG SozR 1200 § 34 Nr. 13).
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Des weiteren ist für eine zulässige Nachholung im Vorverfahren bereits entschieden, der Mangel sei dann mit der Folge geheilt, daß die im Verwaltungsakt getroffene Maßnahme zu dem dort genannten Zeitpunkt wirksam werde (SozR 1200 § 34 Nr. 13).
  • BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 22/93

    Rechtmäßigkeit der Umwandlung der Witwenrente in eine Hinterbliebenenrente -

    Der Senat hat schon in seiner zu § 34 SGB I ergangenen Entscheidung vom 24. Juli 1980 (5 RKn 9/79 = SozR 1200 § 34 Nr. 13) darauf hingewiesen, daß die Beanstandung einer systematischen Verletzung von § 34 SGB I (jetzt: § 24 SGB X) durch die Verwaltung nicht der Rechtsprechung obliegt, soweit der Versicherungsträger im Widerspruchsverfahren die Anhörung nachholen kann.
  • LSG Bayern, 30.01.2007 - L 6 R 341/05

    Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit;

    Auch die Unterlassung der nach § 24 SGB X erforderlichen Anhörung des Klägers ist jedenfalls durch das nachfolgende Widerspruchsverfahren geheilt (vgl. BSG SozR 1200 § 34 Nr. 13 ).
  • BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 21/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren; Nachholung einer

    Denn unter der Geltung des früheren § 34 SGB I ist es bereits in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) als zulässig angesehen worden, die unterlassene "Anhörung'' bis zur Klageerhebung nachzuholen (BSG, Urteile vom 24. Juli 1980 - 5 RKnU 1/79 - SozR 1200 § 34 Nr. 12 S. 55 und - 5 RKn 9/79 - SozR a.a.O. Nr. 13 S. 58); von dieser im Berufungsurteil unberücksichtigt gebliebenen Rechtsprechung abzuweichen, besteht kein Anlaß.
  • BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 40/80

    Waisenrentenberechtigtes Kind - Ende der Erziehung - Volljährigkeit

    4 SGGdem SG als Klage zuleitet (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 24. Juli 1980 - 5 RKnU 1/79 und 5 RKn 9/79).
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